Sonntag, 15. April 2012

NDR 4

Nerzzüchter will vor Verwaltungsgericht gehen

Nerz im Käfig einer Nerzfarm (Symbolbild) © picture-alliance/ dpa - Report Fotograf: epa Diego AzubelDetailansicht des BildesAuf einer Farm in Schlesen im Kreis Plön sollen Nerze in zu kleinen Käfigen gehalten werden. (Themenbild)Ein Pelztierzüchter aus Schlesen (Kreis Plön), dessen Nerzfarm aufgrund von Verstößen gegen das neue Tierschutzgesetz geschlossen werden soll, will sich dagegen vor dem Verwaltungsgericht Schleswig wehren. Der Anwalt des Züchters hat der NDR 1 Welle Nord bestätigt, dass sein Mandant fristgerecht Klage einreichen wolle. Ein Gerichtssprecher geht davon aus, dass sich das Verfahren dann noch Monate hinziehen könnte. So lange kann der Züchter weiterarbeiten.

Behörde untersagte Tierhaltung bereits 2011

Die Nerze werden nach Aussage des Kreisveterinäramtes seit längerem in viel zu kleinen Käfigen gehalten. Bereits 2011 untersagte die Behörde dem Züchter die weitere Haltung. Bislang geht die Zucht jedoch weiter. Und das, obwohl auch das Verwaltungsgericht in Schleswig klar gemacht hat, dass die Käfige der Tiere nicht gesetzeskonform sind.

Verbot konnte bis jetzt nicht durchgesetzt werden

Dem Kreis Plön sind nach Angaben von Sprecher Björn Demmin die Hände gebunden: "Wir haben zunächst mit einer Ordnungsverfügung versucht, unsere Rechtsauffassung umzusetzen. Gegen die hat der Betreiber Widerspruch eingelegt. Wir haben den Widerspruch zurückgewiesen und den Widerspruchsbescheid erlassen. Jetzt steht ihm als nächstes der Klageweg offen."

Freitag, 13. April 2012

Schriftwechsel Veterinäramt Kreis Plön

Sehr geehrter Herr Paukstadt,

wie bereits ausgeführt, wurde der Sörnsen GmbH per Ordnungsverfügung vom 12.12.2011 die Zuchterlaubnis unter Anordnung der sofortigen Vollziehung widerrufen. Eine weitere Zucht hätte seitens der Sörnsen GmbH sofort bzw. mit Zugang der Verfügung unterlassen werden müssen. Gegen die von hier verfügte Anordnung der sofortigen Vollziehung ist die Sörnsen GmbH gerichtlich mittels eines Antrages auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (vgl. § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung –VwGO) vorgegangen.

Diesem Antrag hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 22.12.2011 stattgegeben mit der Folge, dass eine sofortige Zucht- und Haltungsuntersagung für die Nerze derzeit rechtlich nicht durchsetzbar ist. Aufgrund der aufschiebenden Wirkung ist das von hier unter dem 12.12.2011 ausgesprochene Verbot der weiteren Nachzucht von Nerzen noch nicht rechtskräftig. Die Frage, ob das Zuchtverbot gegenüber der Sörnsen GmbH seinerzeit von hier rechtmäßig ausgesprochen wurde, ist nunmehr, nach Erlass des Widerspruchsbescheides, in der Hauptsache ggf. durch das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht zu prüfen – sofern die Sörnsen GmbH eine entsprechende Klage einreicht. Auch der von hier ergangene Widerspruchsbescheid ist derzeit noch nicht rechtskräftig, so dass bezüglich eines Zuchtverbotes noch keine Maßnahmen getroffen werden können.

Es bleibt somit abzuwarten, ob die Sörnsen GmbH Klage gegen den Widerspruchsbescheid einreicht bzw. wie eine gerichtliche Entscheidung hierüber ausfällt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Umsetzung des angeordneten Zucht- und Haltungsverbotes aus rechtlichen Gründen nicht zulässig.
Der Veterinäraufsicht sind also in dieser Angelegenheit bis zum Eintritt der Rechtskraft des Widerspruchsbescheides bzw. bis zum Vorliegen einer Gerichtsentscheidung die Hände gebunden.

Ich hoffe, mit diesen Ausführungen Ihre Anfrage zufriedenstellend beantwortet zu haben.

Die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich zu entschuldigen.


Mit freundlichen Grüßen
Susann Gerdsen
Kreis Plön
Amt für Sicherheit und Ordnung, Veterinärwesen und Kommunalaufsicht
Hamburger Straße 17/18
24306 Plön

Tel. 04522/743 357
Fax 04522/743 95 357

susann.gerdsen@kreis-ploen.de




Von: paukstadt [mailto:paukstadt@selentia.de]
Gesendet: Mittwoch, 21. März 2012 16:34
An: Gerdsen, Susann
Betreff: Re: Nerzfarm Sörnsen GmbH, Schlesen

Sehr geehrte Frau Gerdsen,
danke für Ihre Information, die mir bekannt war und nicht den Kern meiner Anfrage trifft.
Meine Frage lautet: Wie geht das Veterinäramt Kreis Plön mit der Situation um,
dass sich im April in der Nerzfarm Sörnsen einiges dramatisch verändert,
wenn sich nach der Paarung (Februar-März) die Anzahl der Tiere zumindest vervierfacht.
Hat man frühzeitig einen Zuchtstopp engeplant?
Mit freundlichem Gruß und der Bitte um Antwort
Manfred Paukstadt


----- Original Message -----
Sent: Tuesday, March 20, 2012 4:11 PM
Subject: Nerzfarm Sörnsen GmbH, Schlesen

Sehr geehrter Herr Paukstadt,

ich beziehe mich auf Ihre gestrige Mail und übersende Ihnen anbei die von Ihnen erbetenen Informationen zu den seitens des Kreises Plön eingeleiteten Schritten hinsichtlich eines Zuchtstopps bei der Sörnsen GmbH. Zwischenzeitlich wurde der Widerspruch der Nerzfarmbetreiber  gegen den Bescheid vom 12.12.2011 von hier zurückgewiesen. Es bleibt abzuwarten, ob seitens der Sörnsen GmbH hiergegen Klage vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht erhoben wird.

Ich hoffe, hiermit Ihre Fragen hinreichend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Susann Gerdsen
Kreis Plön
Amt für Sicherheit und Ordnung, Veterinärwesen und Kommunalaufsicht
Hamburger Straße 17/18
24306 Plön




Wichtiger Hinweis: Verfahrensantraege, Rechtsbehelfe oder Schriftsaetze koennen per E-Mail nicht rechtswirksam eingereicht werden. Eine zusaetzliche Uebermittlung per Post oder Fax ist unbedingt erforderlich. Bitte geben Sie bei E-Mails auch immer Ihre Postanschrift an, da es nicht moeglich ist, auf alle Eingaben per E-Mail zu antworten.
.



Wichtiger Hinweis: Verfahrensantraege, Rechtsbehelfe oder Schriftsaetze koennen per E-Mail nicht rechtswirksam eingereicht werden. Eine zusaetzliche Uebermittlung per Post oder Fax ist unbedingt erforderlich. Bitte geben Sie bei E-Mails auch immer Ihre Postanschrift an, da es nicht moeglich ist, auf alle Eingaben per E-Mail zu antworten.
.

Mittwoch, 11. April 2012

Wahlprognosen

Wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre …
InstitutAllensbachEmnidForsaForsch’gr.
Wahlen
GMSInfratest
dimap
Bundes-
tagswahl
Für frühere bzw. nach Ost/West aufgeschlüsselte Daten auf den Namen des jeweiligen Instituts klicken. Die Kennzeichnung als
aktuelle Umfrage bezieht sich auf den Eintrag in diese Übersicht, angegeben ist immer das Datum der ersten Veröffentlichung.
Veröffentl.21.03.201208.04.201209.04.201230.03.201222.03.201204.04.201227.09.2009
CDU/CSU35,0 %36 %36 %36 %37 %35 %33,8 %
SPD30,0 %26 %24 %29 %27 %27 %23,0 %
GRÜNE16,0 %13 %11 %14 %14 %14 %10,7 %
FDP3,5 %4 %5 %3 %4 %3 %14,6 %
DIE LINKE7,0 %7 %8 %7 %8 %7 %11,9 %
PIRATEN5,0 %10 %13 %8 %6 %10 %2,0 %
Sonstige3,5 %4 %3 %3 %4 %4 %4,0 %

Mittwoch, 4. April 2012

NABU Newsletter

Berlin, 04. April 2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

kein Aprilscherz: Für das Gelingen der Energiewende wäre eine maßvolle Weitergabe der beeindruckenden Kostensenkung bei der Photovoltaik ein vernünftiges Signal gewesen. Doch die Bundesregierung bremst mit ihren jüngsten Beschlüssen zur Solarförderung den weiteren Ausbau der Photovoltaik genau jetzt aus, wo diese Technologie konkurrenzfähig günstig wird. Sonnen- und Windstrom verdrängen von Jahr zu Jahr massiver die klimaschädliche fossile Energieerzeugung vom Markt. Die finanziellen Einbußen der großen Energiekonzerne und das öffentliche Klagen über die durch Wind und Sonne gesunkenen Börsenpreise für Strom scheint bei Schwarz-Gelb Früchte getragen zu haben. Dennoch sind bis 2020 mindestens zehn Prozent Solarstrom in Deutschland machbar, wenn die jetzt angekündigte Ausweitung der Förderprogramme zur Stromspeicherung genau auf dieses Ziel ausgerichtet wird.

Intelligenter Klima- und Ressourcenschutz sieht anders aus, wie auch eine aktuelle NABU-Studie zeigt: Die Regeneration von Mooren und die Förderung angepasster Bewirtschaftungssysteme bieten im Bereich der Landnutzung den wirkungsvollsten Hebel. Doch der zunehmende Energiepflanzenanbau gerade auf diesen Flächen verursacht stattdessen steigende Treibhausgas-Emissionen aus der Landwirtschaft. Wenn wir einen effektiven Umwelt- und Naturschutz fördern wollen, müssen wir das europäische Umweltrecht und dessen Umsetzung in den Mitgliedsstaaten stärken. Diese Debatte führen wir gerade in Brüssel im Rahmen der Aufstellung eines neuen EU-Umweltaktionsprogramms.

Wir wünschen Ihnen wie immer eine anregende Lektüre.

Mit freundlichen Grüßen
Leif Miller
NABU-Bundesgeschäftsführer

Inhalt

1. NABU-Studie "Klimaschutz natürlich!": Stärkerer Schutz von Mooren notwendig
2. Novelle des Baugesetzbuches: Mehr Innenentwicklung statt mehr Flächenverbrauch?
3. Neues Umweltaktionsprogramm der EU: Fokus muss auf besserer Umsetzung liegen
4. Dinosaurier des Jahres 2011: AIDA-Chef nimmt NABU-Anti-Umweltpreis entgegen


Aktuelle Terminhinweise

Zukunft der Industriegesellschaft in NRW - NABU-Regionalkonferenz am 24. April 2012 in Düsseldorf
Programm und Anmeldung

Zwanzig Jahre, zwanzig Prozent - wie weiter mit Natura 2000? - NABU-Veranstaltung am 21. Mai 2012, Berlin
Programm und Anmeldung

Planlos in die Energiewende? Wie gehen wir mit den Auswirkungen auf Natur und Landschaft um? - NABU-Fachforum am 6. Juni 2012, Woche der Umwelt beim Bundespräsidenten, Berlin
Programm Anmeldung


1. NABU-Studie "Klimaschutz natürlich!": Stärkerer Schutz von Mooren notwendig

Die Trockenlegung und intensive Nutzung von Moorlandschaften hat nicht nur einen Verlust von wertvollen Lebensräumen zur Folge, auch werden Jahr für Jahr enorme Mengen an klimaschädlichen Gasen in die Atmosphäre freigesetzt. Wie die aktuelle NABU-Studie "Klimaschutz natürlich!" zeigt, sind entwässerte Moore außerhalb des Energiesektors die größte Einzelquelle von Treibhausgasen in Deutschland. Das sind fünf Prozent der Gesamtemissionen oder in Zahlen bis zu 45 Millionen Tonnen klimaschädliches Kohlendioxid pro Jahr. Die Ursache: Moore speichern über die Jahrtausende ihrer Entstehung riesige Mengen an Kohlenstoff. Werden sie entwässert, reagiert dieser mit Sauerstoff und entweicht als Kohlendioxid innerhalb kürzester Zeit in die Atmosphäre.

Der NABU sieht Bund und Länder in der Pflicht, sich stärker im Moorschutz zu engagieren. Denn statt effektiven Natur- und Klimaschutz zu fördern, geschieht in Deutschland derzeit das Gegenteil. Insbesondere der durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz massiv ausgeweitete Anbau von Energiepflanzen zur Biogaserzeugung hat katastrophale Auswirkungen auf viele Moorgebiete. Richtig paradox wird es, wenn aus Gründen des Klimaschutzes Feuchtgrünland umgebrochen und in Maiswüsten umgewandelt werden. Dies heizt unserem Klima richtig ein. Aus Sicht des NABU müssen daher die Subventionierungen des Maisanbaus zur Biogaserzeugung gestrichen werden.

Die NABU-Studie "Klimaschutz natürlich!" zeigt deutlich, dass die Regeneration von Mooren und die Förderung angepasster Bewirtschaftungssysteme starke Instrumente zur Minderung der Treibhausgasemissionen in Deutschland sind.

Mehr zum Thema

Intensive Landwirtschaft heizt unserem Klima ein

2. Novelle des Baugesetzbuches: Mehr Innenentwicklung statt mehr Flächenverbrauch?

Der Flächenverbrauch in Deutschland hält ungebremst an - jeden Tag werden bundesweit knapp 90 Hektar Natur und Landschaft für Siedlungs- und Verkehrsflächen neu in Anspruch genommen. Die Bundesregierung strebt an, den Landschaftsverbrauch zu verringern: Ziel ist eine Reduzierung bis zum Jahr 2020 auf 30 Hektar am Tag. Um dieses Ziel zu erreichen, soll auf der einen Seite die Neuinanspruchnahme des Landschaftsraumes erschwert und auf der anderen das Ausschöpfen der Bebauungsmöglichkeiten in den bestehenden Siedlungen erleichtert werden. Dieses Ziel "Innenentwicklung vor Außenentwicklung" soll durch die Novelle deutlicher als bisher im Baugesetzbuch (BauGB) verankert werden.

Hierzu gibt es im vorliegenden Referentenentwurf auch positive Ansätze, die nach Auffassung des NABU aber noch eindeutiger gefasst werden sollten. Die geplanten Regelungen werden zudem wirkungslos bleiben, wenn die dafür benötigten Analysen durch die Städte und Gemeinden gar nicht finanziert werden können. Dies gilt zum Beispiel für die Ermittlung von Potenzialen der Innenentwicklung. Der NABU sieht die Bundesregierung an dieser Stelle in der Pflicht, die Finanzierung sicher zu stellen.

Mehr zum Thema

NABU-Stellungnahme zum Entwurf der BauGB-Novelle
Das 30-Hektar-Ziel: Reduzierung der Flächeninanspruchnahme

3. Neues Umweltaktionsprogramm der EU: Fokus muss auf besserer Umsetzung liegen

In wohl keinem Rechtsbereich der Europäischen Union kommen die Mitgliedstaaten so nachlässig und zögerlich den von ihnen selbst beschlossenen Verpflichtungen nach wie im Umweltbereich. Dies gilt nicht nur für die absoluten "basics" eines vorsorgenden Umwelt- und Ressourcenschutzes: zum Beispiel die Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (1985) oder zur Umsetzung der Aarhus-Konvention im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung (1998). Auch die beiden Grundpfeiler zur Erreichung der von den europäischen Staatschefs im März 2010 beschlossenen Biodiversitätsziele - die Vogelschutzrichtlinie (1979) und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (1992) - werden nach wie vor unzureichend umgesetzt.

Mit dem neuen, mittlerweile 7. Umweltaktionsprogramm (UAP) der Europäischen Union soll diese Lücke nun endlich geschlossen werden. In seinem entsprechenden Bericht fordert das Europäische Parlament daher die Europäische Kommission auf, ihre Rolle als "Wächterin der Verträge" stärker wahrzunehmen: So soll im Entwurf für das 7. UAP die Einrichtung eines Umweltinspektionsdienstes und entsprechender Kapazitäten geprüft und ein entsprechender Richtlinien-Vorschlag vorgelegt werden. Als ersten Schritt hat die Kommission am 7. März 2012 eine Mitteilung mit konkreten Vorschlägen für eine bessere Information über Umweltmaßnahmen der EU, die Schließung von Lücken bei Umweltinformationssystemen, die Verbesserung der Inspektion und Überwachung der Umsetzung sowie des Umgangs mit Beschwerden und des Zugangs zu Gerichten vorgelegt. Für das 7. UAP wurde eine öffentliche Konsultation gestartet, in der jeder Bürger Europas aber auch die Experten und Praktiker des Umwelt- und Naturschutzes in Deutschland bis zum 1. Juni 2012 ihre Vorstellungen und Forderungen äußern können.

Mehr zum Thema

Die Mitteilung der EU-Kommission vom 7. März (auch auf Deutsch verfügbar)
Die öffentliche Konsultation zum 7. EU-Umweltaktionsprogramm

4. Dinosaurier des Jahres 2011: AIDA-Chef nimmt NABU-Anti-Umweltpreis entgegen

Seltener Besuch in der Bundesgeschäftsstelle des NABU: Am 21. März nahm eine kleine Delegation des Kreuzschifffahrt-Anbieters AIDA Cruises um Präsident Michael Thamm in Berlin den Negativumweltpreis "Dinosaurier des Jahres" von NABU-Präsident Olaf Tschimpke entgegen. Ende Dezember 2011 hatte der NABU den Preis stellvertretend für die gesamte Branche an die beiden Unternehmen AIDA Cruises und TUI Cruises vergeben. Im Gegensatz zu AIDA-Chef Thamm lehnte TUI-Chef Richard J. Vogel eine persönliche Übergabe des Preises ab. Bei der Übergabe mahnte NABU-Präsident Olaf Tschimpke noch einmal die Dringlichkeit eines vollständigen Verzichts auf Schweröl als Treibstoff sowie den Einbau moderner Abgastechnik auf den Schiffen an. Damit könnte der Ausstoß von umwelt- und gesundheitsschädlichen Abgasen wie Stickoxid und Rußpartikeln drastisch gesenkt werden.

Kreuzfahrtreedereien werben mit erholsamen Fahrten in die unberührte Natur und stehen deshalb besonders in der Pflicht, für den Schutz von Umwelt und Gesundheit aktiv zu werden - zudem die Umstellung auf einen saubereren Treibstoff sofort möglich ist und die erforderliche Technik von Rußpartikelfiltern bereits zur Verfügung steht. Aber anstatt endlich entsprechende Investitionen zu tätigen und saubereren Treibstoff zu tanken, geben die Reeder das Geld lieber für zusätzliche Freizeitangebote an Bord, wie Casinos oder mehrgeschossige Wasserrutschen aus.

Mehr zum Thema

Mir stinkt's! Kampagne für eine saubere Kreuzschifffahrt
Von wegen Traumschiff! NABU vergibt Dinosaurier des Jahres 2011


Alle vier Wochen informiert die NABU-Bundesgeschäftsstelle über relevante Gesetzesvorhaben, politische Debatten, aktuelle Stellungnahmen und verbandseigene Projekte und Aktivitäten. Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zum "NABU-Newsletter Umweltpolitik", dann schreiben Sie uns bitte per E-Mail an newsletter-umweltpolitik@nabu.de. Wenn Sie diesen oder andere Newsletter abonnieren oder abbestellen wollen, klicken Sie bitte hier .