Sonntag, 30. Dezember 2012

DIE WÜRDE DES MENSCHEN UND DES TIERES IST UNANTASTBAR. SIE ZU ACHTEN UND ZU SCHÜTZEN IST VERPFLICHTUNG ALLER STAATLICHEN GEWALT.


Die Unterzeichner dieser Petition fordern eine Ergänzung des Artikel 1 GG Absatz 1 mit folgendem Wortlaut:
https://www.openpetition.de/petition/online/die-wuerde-des-menschen-und-des-tieres-ist-unantastbar
(1) DIE WÜRDE DES MENSCHEN UND DES TIERES IST UNANTASTBAR. SIE ZU ACHTEN UND ZU SCHÜTZEN IST VERPFLICHTUNG ALLER STAATLICHEN GEWALT.

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Begründung: Das bestehende Tierschutzgesetz greift auch im Jahr 2012 nicht!

Zweck dieses Gesetzes sollte es sein > aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Der vernünftige Grund im Sinne des § 1 S. 2 ist ein zentraler Begriff des Tierschutzgesetzes. Auf ihn wird etwa bei der Schlachtung oder bei Tierversuchen verwiesen. Er liegt vor, wenn er als triftig, einsichtig und von einem schutzwürdigen Interesse getragen anzuerkennen ist und wenn er unter den konkreten Umständen schwerer wiegt als das Interesse des Tieres an seiner Unversehrtheit und an seinem Wohlbefinden.

Ab Herbst 2012 soll es eine Reform des Tierschutzgesetzes geben (...) Demnach sollen Pferde nicht mehr gebrandmarkt und Ferkel ab 2017 (!) nicht mehr ohne Betäubung kastriert werden.

Wir meinen, für das Zufügen von Schmerzen jeglicher Art an Tieren gibt es KEINEN vernünftigen Grund!

Oberflächlich betrachtet scheint die Reform zu Verbesserungen beizutragen, intensivere Begutachtungen zeigen jedoch, dass teilweise das Gegenteil bewirkt wird. Qualzüchtungen für Haus- und Massentierhaltung sind weiterhin an der Tagesordnung, ebenso wie Amputationen von Ringelschwänzen, Schnabelspitzen oder beispielsweise Zehengliedern, die ohne Betäubung erfolgen. Nachdem das Verbot von Wildtieren in Zirkussen geplant war, wich man nun darauf aus, dass erhebliche Leiden bei den Tieren bewiesen werden müssen und es keine andere Möglichkeit geben darf, das Leid der Tiere auf ein "vertretbares Maß" zu reduzieren.

Des Weiteren müssen Tierversuche nicht, wie von der EU-Tierversuchsrichtlinie vorgeschrieben, von einer Ethikkommission genehmigt werden, lediglich die Anmeldung ist vorgeschrieben.

Die Würde des Menschen stellt den obersten Verfassungsgrundsatz dar, an dem folglich alle staatliche Gewalt ihr Handeln auszurichten hat. Sie ist daher Maßstab für Legislative, Exekutive und Judikative. Der Staat hat alles zu unterlassen, was die Menschenwürde beeinträchtigen könnte. < (Quelle: Wikipedia)

Mittwoch, 12. Dezember 2012

Alle Jahre wieder



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