Sonntag, 30. Dezember 2012

DIE WÜRDE DES MENSCHEN UND DES TIERES IST UNANTASTBAR. SIE ZU ACHTEN UND ZU SCHÜTZEN IST VERPFLICHTUNG ALLER STAATLICHEN GEWALT.


Die Unterzeichner dieser Petition fordern eine Ergänzung des Artikel 1 GG Absatz 1 mit folgendem Wortlaut:
https://www.openpetition.de/petition/online/die-wuerde-des-menschen-und-des-tieres-ist-unantastbar
(1) DIE WÜRDE DES MENSCHEN UND DES TIERES IST UNANTASTBAR. SIE ZU ACHTEN UND ZU SCHÜTZEN IST VERPFLICHTUNG ALLER STAATLICHEN GEWALT.

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Begründung: Das bestehende Tierschutzgesetz greift auch im Jahr 2012 nicht!

Zweck dieses Gesetzes sollte es sein > aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Der vernünftige Grund im Sinne des § 1 S. 2 ist ein zentraler Begriff des Tierschutzgesetzes. Auf ihn wird etwa bei der Schlachtung oder bei Tierversuchen verwiesen. Er liegt vor, wenn er als triftig, einsichtig und von einem schutzwürdigen Interesse getragen anzuerkennen ist und wenn er unter den konkreten Umständen schwerer wiegt als das Interesse des Tieres an seiner Unversehrtheit und an seinem Wohlbefinden.

Ab Herbst 2012 soll es eine Reform des Tierschutzgesetzes geben (...) Demnach sollen Pferde nicht mehr gebrandmarkt und Ferkel ab 2017 (!) nicht mehr ohne Betäubung kastriert werden.

Wir meinen, für das Zufügen von Schmerzen jeglicher Art an Tieren gibt es KEINEN vernünftigen Grund!

Oberflächlich betrachtet scheint die Reform zu Verbesserungen beizutragen, intensivere Begutachtungen zeigen jedoch, dass teilweise das Gegenteil bewirkt wird. Qualzüchtungen für Haus- und Massentierhaltung sind weiterhin an der Tagesordnung, ebenso wie Amputationen von Ringelschwänzen, Schnabelspitzen oder beispielsweise Zehengliedern, die ohne Betäubung erfolgen. Nachdem das Verbot von Wildtieren in Zirkussen geplant war, wich man nun darauf aus, dass erhebliche Leiden bei den Tieren bewiesen werden müssen und es keine andere Möglichkeit geben darf, das Leid der Tiere auf ein "vertretbares Maß" zu reduzieren.

Des Weiteren müssen Tierversuche nicht, wie von der EU-Tierversuchsrichtlinie vorgeschrieben, von einer Ethikkommission genehmigt werden, lediglich die Anmeldung ist vorgeschrieben.

Die Würde des Menschen stellt den obersten Verfassungsgrundsatz dar, an dem folglich alle staatliche Gewalt ihr Handeln auszurichten hat. Sie ist daher Maßstab für Legislative, Exekutive und Judikative. Der Staat hat alles zu unterlassen, was die Menschenwürde beeinträchtigen könnte. < (Quelle: Wikipedia)

Mittwoch, 12. Dezember 2012

Alle Jahre wieder



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Montag, 19. November 2012

Sitzungsvorlage – Gemeindevertretung Selent am 15.11.2012


Sitzungsvorlage – Gemeindevertretung Selent am 15.11.2012

Technologiezentrum Blomenburg;
Forderung des Insolvenzverwalters aus Verlustausgleich nach § 13 des Gesellschaftsvertrages

  1. Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 22.08.2012 hat der Insolvenzverwalter der BTG von den Gesellschaftern Kreis Plön und Gemeinde Selent einen Verlustausgleich zum Abschluss des Geschäftsjahres 2010 nach §§ 13 und 14 des bestehenden Gesellschaftsvertrages geltend gemacht. Das Schreiben liegt der Gemeindevertretung vor.

Die Forderung an die Gemeinde Selent beträgt insgesamt 896.407,18 €.
Die geltend gemachten Verluste setzen sich wie folgt zusammen: Jeweils 10% von 7.662.002,42 € Rückforderung der Fördermittel und 405.662,15 € laufende Verluste der BTG bis zum 31.12.2010. Hinzu kommt die anteilige Übernahme (1/9 zu 8/9) des auf die ebenfalls im Insolvenzverfahren befindlichen Mitgesellschafters Blomenburg Holding GmbH entfallenden Anteils in Höhe von 89.640,72 €.

Nach Darstellung des Insolvenzverwalters und des beigefügten Gutachtens des Professor Altmeppen begründet sich die Forderung auf die in den §§ 13 und 14 des Gesellschaftsvertrages enthaltene Verlustausgleichspflicht der Gesellschafter gegenüber „ihrer“ Gesellschaft. Dabei wird diese Pflicht anscheinend als wirksame Nebenpflicht nach § 3 Abs. 2 GmbH-Gesetz ausgelegt und nicht als „Nachschusspflicht“ auf die bestehenden Stammeinlagen nach § 26 GmbH-Gesetz.

In der Auslegung dieser (sehr mageren) Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag geht es darum, ob die §§ 13 und 14 eine wirksame Bestimmung einer Nebenpflicht nach § 3 Abs. 2 GmbH-Gesetz darstellen, oder ob diese insbesondere aufgrund ihrer „Unbestimmtheit“ – keine Deckelung des Betrages und keine zeitliche Befristung – unwirksam sind.
Eine weitere Variante wäre, ob dies eine „Nachschusspflicht“ für die Stammeinlagen nach den §§ 26 und 27 GmbH-Gesetz darstellt. Hierfür wäre aber der Beschluss der Gesellschafterversammlung erforderlich, der allerdings nicht vorliegt. Fraglich ist dann weiter, ob der Insolvenzverwalter auch ohne Gesellschafterbeschluss diese „Nachschusspflicht“ geltend machen kann. Für diesen Fall sieht der § 27 GmbH-Gesetz vor, dass der Gesellschaftsanteil abandoniert werden kann. D. h., der Gesellschafter gibt seine Stammeinlage zurück. Der Gesellschafter kann sich so von der sog. „Nachschusspflicht“ befreien.

  1. Sachstand:
Der Kreis Plön hat mit Schreiben vom 26.09.2012 gegenüber dem Insolvenzverwalter erklärt, dass eine Zahlungspflicht aus den §§ 13 und 14 des Vertrages abgelehnt wird. Gleichzeitig wurden die Gesellschaftsanteile des Kreises nach § 27 GmbH-Gesetz zur Verfügung gestellt.
Als Folge davon hat nach telefonischer Information des Insolvenzverwalters dieser jetzt Klage gegen Kreis und Land beim Landgericht Kiel eingereicht. Das Klageverfahren wird damit seinen vorgegebenen Weg gehen. Man kann davon ausgehen, dass uns die Klage in nächster Zeit zur Klageerwiderung zugestellt wird.

  1. Stellungnahme der Gemeinde Selent
Das Anwaltsbüro hat also Stellungnahme zur Forderung des Insolvenzverwalters (Schreiben vom 22.08.2012) den beigefügten Entwurf vorbereitet.
In dieser wird u. a. deutlich gemacht, dass die Gemeinde eine Zahlung nicht leisten wird. Da Gutachten Prof. Altmeppen wird nicht anerkannt. Auch die mögliche Nachschussverpflichtung aus § 26 GmbH-Gesetz wird wegen des fehlenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung verneint. Vorsorglich aber dem Kreis Plön gefolgt und der Gesellschaftsanteil der Gemeinde (15.000 €) preisgegeben und damit der Gesellschaft zur Verfügung gestellt.

  1. Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

  1. Das Mandat für die Beratung/außergerichtliche Vertretung und für die Prozessvertretung wird dem Büro Take/Maracke & Partner, Kiel, auf der Basis der vorliegenden Vergütungsvereinbarung erteilt.

    1. Als Stellungnahme zur Forderung des Insolvenzverwalters lt. Schreiben vom 22.08.2012 wird der anliegende Entwurf beschlossen.

    1. Die GV Selent beschließt, den von ihr gehaltenen Gesellschaftsanteil an der Blomenburg Venture Park Trägergesellschaft mbH in Höhe von 15.000 € nach § 27 Abs. 1 GmbH-Gesetz zu abandonieren.

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen
.... Nein-Stimmen
.... Enthaltungen

Montag, 5. November 2012

In Vorbereitung

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care2 petitionsite actionAlert
start a petition!
Manfred, you've helped us fight for justice, sustainability and equality. Now, let us help you fight for the values and issues close to your heart.
Please sign the petition today! You Have the Power to Make Change in Selent
Dear Manfred,

We often ask you to sign petitions about big issues. We want to stop toxic emissions from power plants and repeal the Defense of Marriage Act. You've been a part of some incredible victories for public health, environmental protection and justice.

But no one knows your values better than YOU. That's why we want to empower you to fight for the change you believe in with your own petition.

Great activism doesn't always come from the top. Real change happens all the time in communities around the country, fixing the small things, like reuniting a veteran with his dog, making sure same sex couples can visit each other in the hospital and saving two seals on death row. Each of these victories were won by people just like you -- citizens who saw or experienced injustice and wanted to do something about it.

You've already helped make the world a better place by taking action on Care2. Now, the Care2 community of activists is ready to give back and help you make change in your own community. Do you want better maintenance of your park trails? Potholes filled faster? More communications from the school board? Start a petition today, ask your friends to sign and let us help you make your case.

Thank you for being an engaged member of our community. Keep signing petitions and start your own to do all you can to make the world a little better off.
care2 Thank you for making a difference,

Care2 and ThePetitionSite Team
 
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Mittwoch, 31. Oktober 2012

Dunkle Wolken über der Blomenburg

http://www.kn-online.de/Lokales/Ploen/Blomenburg-70-facher-Subventionsbetrug

Es geht um die Wurst!

Gruß Horst


Naja, viel beigetragen hat der Horst zur Aufdeckung damals nun wirklich nicht :-))


http://www.kn-online.de/Lokales/Ploen/Selent-Kuscheln-im-Technologiezentrum-Blomenburg

Auszug aus KN-Online 18.06.2009 14:34 Uhr

18.06.2009 14:34 Uhr

Das Technologiezentrum auf der Blomenburg im Kreis Plön siecht vor sich hin. Von der Öffentlichkeit und der Kreispolitik weitgehend unbeachtet floriert im historischen Teil der Anlage ein anderes Geschäft: Hochzeitsgesellschaften. Gefeiert und geschlafen wird allerdings in demTeil der Blomenburg, der mit Steuergeldern saniert wurde und eigentlich für das Technologiezentrumreserviert ist. 20 Doppelbett-Zimmer stehen seit drei Jahren bereit.

Selent. Rund 45 Hochzeiten und Trauungen wurden auf der Blomenburg allein im vergangenen Jahr gefeiert, zum Teil mit bis zu 150 Gästen. Hinzu kommen andere Feierlichkeiten wie Geburtstage und Busreisende.  Alles spielt sich im Herrenhaus und Kavaliershaus ab, die unbestritten einen vorzüglichen Ort für den Beginn einer Lebensgemeinschaft bilden. Allerdings ein staatlich subventioniertes Nest für Verliebte und ihre Familien. Rund 1,2 Millionen Euro flossen aus Landes- und EU-Mitteln in die Sanierung der Gebäude. Ein Förderbescheid regelt genau, was in diesem Teil des Technologiezentrums zu passieren hat. Vor allem aber ist festgelegt, dass der Betreiber des Technologiezentrums, der Rendsburger Unternehmer Dietmar Hartmann, die Blomenburg nicht für eigene wirtschaftliche Zwecke nutzen darf. Aber genau das tut er. Zuletzt liefen die Übernachtungs- und Beherbergungsgeschäfte über seine Blomenburg Service GmbH und Blomenburg Technologiezentrum GmbH.Die Blomenburg-Befürworter trösten sich mit Aussagen, das störe ja die Abläufe des Technologiezentrums nicht. Nicht ganz richtig. Der Hotelbetrieb im Kavaliershaus half offenbar in einem Fall, einen Mieter aus Selent zu vergraulen. Die Unternehmerin Martina Tillmanns gehörte zu den ersten Firmen, die sich auf der Blomenburg ansiedelten. Ihr Büro lag im historischen Teil des Technologiezentrums. Sie wunderte sich, dass schon im Jahr 2006 auf einmal rings um sie herum Betten- und Badezimmer entstanden. „Wir hatten mit Büros gerechnet“, sagte Martina Tillmanns gegenüber den Kieler Nachrichten. Immer freitags und montags, wenn die Hochzeitsgesellschaften an- oder abreisten, sei es zu Begegnungen gekommen. Menschen, die auf dem Weg ins Badezimmer waren, die auf dem Flur liegen. Menschen, die sich in ihrem Wohnquartier einrichteten. Einmal klopfte sogar ein leicht bekleideter Gast an ihre Bürotür und erkundigte sich nach den Waschgelegenheiten. Besonders störten die Unternehmerin die Gerüche aus dem Badezimmer. Weil auch andere Punkte nicht passten, zog Martina Tillmanns die Konsequenz und verließ im November 2007 die Blomenburg. Mit ihrem Unternehmen „Klar-Text“, eine Agentur für Werbetexte auf Papier und im Internet, ist sie jetzt in Lütjenburg ansässig und dort sehr zufrieden.Die Behörden tolerieren zurzeit noch den staatlich subventionierten Hotelbetrieb auf der Blomenburg. Er wird ihnen offenbar auch nur ungern in ganzem Umfang gezeigt. Das legen zumindest Informationen der Kieler Nachrichten nahe: Im Februar soll sich eine Mitarbeiterin der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) im Technologiezentrum umgeschaut haben, um Neu- und Umbauten zu inspizieren. Wenige Tage vor diesem Termin wurden offenbar zwei Bettenzimmer im Kavaliershaus gezielt „umgerüstet“. Die Schlafgelegenheiten und Nachttische verschwanden, hingegen hielten Schreibtisch, Bürostuhl und Regale Einzug. Diese beiden Räumlichkeiten sollen nun der Dame von der GMSH präsentiert worden sein. Die übrigen Bettenzimmer blieben verschlossen. Von den Kuschelecken im Technologiezentrum bekam die Besucherin nichts mit
Uwe Hemens, Geschäftsführer der Blomenburg-Trägergesellschaft, war bei der Führung anwesend zusammen mit einem Mitarbeiter der Burg. Die Trägergesellschaft gehört zu 80 Pozent dem Kreis und zu jeweils zehn Prozent der Gemeinde Selent und Dietmar Hartmann. „Es sind keine Betten gezeigt worden“, bestätigte er den Kieler Nachrichten. Den Führungsweg durch das Gebäude habe er dem Betreiber überlassen. Ob Zimmer gezielt vorher umgebaut wurden, könne er nicht sagen. Er selbst wisse auch nicht, wie hoch die Bettenzahl dort ist. Die Schlüsselgewalt über die Räumlichkeiten liege beim Betreiber. Hemens erwartet in Kürze eine Stellungnahme vom Kieler Wirtschaftsministerium, wie und in welchem Umfang der historische Teil der Blomenburg genutzt werden darf. Hemens: „Es wird höchste Zeit, diesen Punkt zu klären.“
Eine ähnliche Haltung vertritt Landrat Volkram Gebel: In den Veranstaltungen sieht er einen Teil der „Öffentlichkeitsarbeit“ für die Blomenburg und sie seien in einem „gewissen Umfang“ auch gestattet.  Mit den zahlreichen Übernachtungen im Kavaliershaus zeigte sich Gebel nicht einverstanden und will sie nur auch noch für eine Übergangszeit gestatten. Der Landrat erwartet nun klare Vorgaben aus Kiel, was auf der Burg erlaubt ist.
Betreiber Dietmar Hartmann sieht in den Übernachtungen hingegen etwas, was die Wirtschaft der Region voranbringt. Die Anzahl der reinen Hochzeitsgesellschaften gibt er auf Nachfrage mit gut 20 im vergangenen Jahr an. Von einem „Hotelbetrieb“ wolle er daher nicht sprechen. Auch in anderen Technologiezentren im Land gäbe es externe Mieter, die auf die Räumlichkeiten zurückgriffen.
Den Fortgang der Firma „Klar-Text“ von der Blomenburg erklärte Hartmann damit, dass er weniger Anzeigen in einem Produkt des Unternehmens geschaltet habe, als gewünscht worden sei.
Bei der Führung der GMSH-Vertreterin sei er nicht anwesend gewesen und wisse auch nicht, ob Räume umgestaltet worden seien. Die Berichterstattung der Kieler Nachrichten hält er für unfair. Dietmar Hartmann: „Das ist die Höchststrafe für einen Unternehmer, Geld und Herzblut in eine Sache zu stecken und dann auch noch eine schlechte Presse zu haben."

Dienstag, 30. Oktober 2012

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Samstag, 20. Oktober 2012

Freitag, 19. Oktober 2012

BfN Pressemitteilung

BfN Pressemitteilung

Insul/Bonn, 19. Oktober 2012: Heute starteten die Präsidentin des
Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Prof. Beate Jessel,
Landesumweltministerin Ulrike Höfken und Landrat Dr. Jürgen Pföhler die
Umsetzungsphase im Naturschutzgroßprojekt "Obere Ahr-Hocheifel" in
Rheinland-Pfalz. Für den Schutz und die Entwicklung der Gewässer und der
angrenzenden Auen stehen insgesamt 9,3 Millionen Euro zur Verfügung.

"Das Projekt "Obere Ahr-Hocheifel" mit seinem 3287 Hektar großen
Kerngebiet wird die Ahr und ihre Zuflüsse wieder naturnah mit ihren Auen
verbinden und die Vielfalt der Lebensräume für Tiere und Pflanzen
dauerhaft verbessern. Als vorbildliches Beispiel für die umfassende
Renaturierung eines zusammenhängenden Gewässersystems und für das
Miteinander von Naturschutz, Wasserwirtschaft und naturverträglicher
Nutzung ist das Projekt von bundesweiter Bedeutung.", sagte Prof. Jessel.
Das Vorhaben ergänzt das bisherige Engagement des Bundes für die Ahr in
hervorragender Weise. Es grenzt unmittelbar an das gesamtstaatlich
repräsentative Projekt "Ahr 2000" in Nordrhein-Westfalen, welches im Jahr
2005 erfolgreich abgeschlossen wurde. Bereits 1979 wurde das
Mündungsgebiet der Ahr in Rheinland-Pfalz mit Bundesmitteln gefördert, um
dem natürlichen Wechselspiel von Niedrig- und Hochwasser mehr Raum zu
geben.

Umweltministerin Höfken betonte: "Mit dem heutigen Tag sind die
Finanzierung und der politische Wille gesichert, diese einmalige
Flusslandschaft zu erhalten und ihr Potenzial für die Entwicklung ihrer
Artenvielfalt auszuschöpfen." Das Projekt sei bereits jetzt vorbildhaft
für eine funktionierende Kooperation zwischen öffentlichen und privaten
Interessenvertretern aus Naturschutz, Wasserwirtschaft, Land- und
Forstwirtschaft in einer Region - dies habe die erfolgreich
abgeschlossene Planungsphase eindrucksvoll gezeigt. Die Ministerin hob
insbesondere die Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft hervor: "Gemeinsam
mit den landwirtschaftlichen Betrieben wird es gelingen, die von der
Landnutzung geprägte Kulturlandschaft der Eifel langfristig zu erhalten."

Zum Schutz und zur Entwicklung der Oberen Ahr und ihrer angrenzenden Auen
sind bis zum Jahr 2021 neben dem Grunderwerb weitere Maßnahmen
vorgesehen. Ufer- und Sohlverbau in den Gewässern werden entfernt, der
naturnahe, gekrümmte Gewässerverlauf auf begradigten Strecken
wiederhergestellt und Gewässerrandstreifen entwickelt und gesichert.
Zudem werden Altarme und Auengewässer reaktiviert und Wanderbarrieren in
den Nebenbächen beseitigt. Mit zusätzlichen Mitteln des Landes und des
Kreises Ahrweiler werden Querbauwerke an der Ahr selbst entfernt. So wird
die Durchgängigkeit der Ahr in Rheinland-Pfalz für Fische und andere
Gewässerorganismen auf einer Länge von 70 km vollständig
wiederhergestellt. Davon profitieren beispielsweise die stark gefährdete
Äsche und der vom Aussterben bedrohte Lachs. Darüber hinaus werden im
Rahmen des Projektes Auenflächen wieder vernässt, nährstoffreiche Wiesen
ausgemagert oder brachgefallene Flächen in extensive Nutzung genommen.

Landrat Dr. Pföhler: "Das Projekt ist ein großer Gewinn für die gesamte
Region! Der Erhalt der einzigartigen Lebensräume steht im Vordergrund.
Zugleich profitieren davon Landwirtschaft, Hochwasserschutz und
Tourismus."

Die Maßnahmen unterstützen eines der Ziele der Nationalen Strategie zur
biologischen Vielfalt, nach dem Fließgewässer und ihre Auen in ihrer
Funktion als Lebensraum bis 2020 soweit zu sichern sind, dass eine für
Deutschland naturraumtypische Vielfalt gewährleistet ist.

Von den 9,3 Millionen Euro Gesamtfördersumme der Umsetzungsphase stellt
der Bund 6,3 Millionen Euro aus seinem Förderprogramm "chance.Natur -
Bundesförderung Naturschutz" zur Verfügung. Weitere Finanzmittel werden
vom Land Rheinland-Pfalz (2,1  Millionen Euro) und vom Kreis Ahrweiler
(0,9  Millionen Euro) bereitgestellt, der die Trägerschaft für das
Vorhaben übernommen hat.

Hintergrundinformationen:

Das Projektgebiet "Obere Ahr-Hocheifel" ist Teil einer
Mittelgebirgsregion mit geringer Bevölkerungsdichte und hohem Waldanteil.
Eine Seltenheit - und deswegen ein besonderes Merkmal der Region - sind
die darin eingebetteten, auf mehreren Kilometern Länge abgeschiedenen
offenen Wiesentäler. Die naturnahen Fließgewässer bieten vielfältigen
Lebensraum für eine artenreiche Tierwelt und beheimaten z.B. die
Bachforelle. In der Ahr selbst und in den Unterläufen der größeren
Seitenbäche leben Arten wie die stark gefährdete Äsche und der vom
Aussterben bedrohte Lachs. Auf ungedüngten Wiesen findet man im Frühjahr
u. a. Orchideenarten, wie das breitblättrige und das gefleckte
Knabenkraut. Bemerkenswert sind ebenfalls die Vorkommen des
Schwarzstorchs sowie der bundesweit gefährdeten Wildkatze.

Das Projekt "Obere Ahr- Hocheifel" gehört zu 76 Vorhaben, die der Bund
als gesamtstaatlich repräsentative Naturschutzgroßprojekte bereits
förderte bzw. noch fördert. Bisher konnten 51 Vorhaben erfolgreich
abgeschlossen werden. In 25 laufenden Vorhaben
http://www.bfn.de/0203_liste_laufend.html werden u. a. Fachplanungen,
Flächenerwerb, Maßnahmen des Naturschutzes sowie das Projektmanagement
finanziert. Mit dem Förderprogramm "chance.natur - Bundesförderung
Naturschutz" trägt der Bund seit mehr als 30 Jahren zur dauerhaften
Erhaltung großflächiger und besonders wertvoller Lebensräume für bedrohte
Tiere und Pflanzen bei. Dabei verpflichten sich das jeweils zuständige
Bundesland sowie der Projektträger - auch über die zeitlich begrenzte
Bundesförderung hinaus - zu einem nachhaltigen Schutz und einer
naturverträglichen Entwicklung des Projektgebietes. Insgesamt wurden seit
1979 über 400 Millionen Euro Bundesmittel für die Sicherung und
Entwicklung bundesweit bedeutsamer Landschaftsausschnitte bereitgestellt.
Derzeit stehen jährlich 14 Millionen Euro für dieses Förderprogramm zur
Verfügung.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter:
http://www.bfn.de/0401_pm.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=4350


Hrsg: Bundesamt für Naturschutz
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
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