Freitag, 13. April 2012

Schriftwechsel Veterinäramt Kreis Plön

Sehr geehrter Herr Paukstadt,

wie bereits ausgeführt, wurde der Sörnsen GmbH per Ordnungsverfügung vom 12.12.2011 die Zuchterlaubnis unter Anordnung der sofortigen Vollziehung widerrufen. Eine weitere Zucht hätte seitens der Sörnsen GmbH sofort bzw. mit Zugang der Verfügung unterlassen werden müssen. Gegen die von hier verfügte Anordnung der sofortigen Vollziehung ist die Sörnsen GmbH gerichtlich mittels eines Antrages auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (vgl. § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung –VwGO) vorgegangen.

Diesem Antrag hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 22.12.2011 stattgegeben mit der Folge, dass eine sofortige Zucht- und Haltungsuntersagung für die Nerze derzeit rechtlich nicht durchsetzbar ist. Aufgrund der aufschiebenden Wirkung ist das von hier unter dem 12.12.2011 ausgesprochene Verbot der weiteren Nachzucht von Nerzen noch nicht rechtskräftig. Die Frage, ob das Zuchtverbot gegenüber der Sörnsen GmbH seinerzeit von hier rechtmäßig ausgesprochen wurde, ist nunmehr, nach Erlass des Widerspruchsbescheides, in der Hauptsache ggf. durch das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht zu prüfen – sofern die Sörnsen GmbH eine entsprechende Klage einreicht. Auch der von hier ergangene Widerspruchsbescheid ist derzeit noch nicht rechtskräftig, so dass bezüglich eines Zuchtverbotes noch keine Maßnahmen getroffen werden können.

Es bleibt somit abzuwarten, ob die Sörnsen GmbH Klage gegen den Widerspruchsbescheid einreicht bzw. wie eine gerichtliche Entscheidung hierüber ausfällt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Umsetzung des angeordneten Zucht- und Haltungsverbotes aus rechtlichen Gründen nicht zulässig.
Der Veterinäraufsicht sind also in dieser Angelegenheit bis zum Eintritt der Rechtskraft des Widerspruchsbescheides bzw. bis zum Vorliegen einer Gerichtsentscheidung die Hände gebunden.

Ich hoffe, mit diesen Ausführungen Ihre Anfrage zufriedenstellend beantwortet zu haben.

Die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich zu entschuldigen.


Mit freundlichen Grüßen
Susann Gerdsen
Kreis Plön
Amt für Sicherheit und Ordnung, Veterinärwesen und Kommunalaufsicht
Hamburger Straße 17/18
24306 Plön

Tel. 04522/743 357
Fax 04522/743 95 357

susann.gerdsen@kreis-ploen.de




Von: paukstadt [mailto:paukstadt@selentia.de]
Gesendet: Mittwoch, 21. März 2012 16:34
An: Gerdsen, Susann
Betreff: Re: Nerzfarm Sörnsen GmbH, Schlesen

Sehr geehrte Frau Gerdsen,
danke für Ihre Information, die mir bekannt war und nicht den Kern meiner Anfrage trifft.
Meine Frage lautet: Wie geht das Veterinäramt Kreis Plön mit der Situation um,
dass sich im April in der Nerzfarm Sörnsen einiges dramatisch verändert,
wenn sich nach der Paarung (Februar-März) die Anzahl der Tiere zumindest vervierfacht.
Hat man frühzeitig einen Zuchtstopp engeplant?
Mit freundlichem Gruß und der Bitte um Antwort
Manfred Paukstadt


----- Original Message -----
Sent: Tuesday, March 20, 2012 4:11 PM
Subject: Nerzfarm Sörnsen GmbH, Schlesen

Sehr geehrter Herr Paukstadt,

ich beziehe mich auf Ihre gestrige Mail und übersende Ihnen anbei die von Ihnen erbetenen Informationen zu den seitens des Kreises Plön eingeleiteten Schritten hinsichtlich eines Zuchtstopps bei der Sörnsen GmbH. Zwischenzeitlich wurde der Widerspruch der Nerzfarmbetreiber  gegen den Bescheid vom 12.12.2011 von hier zurückgewiesen. Es bleibt abzuwarten, ob seitens der Sörnsen GmbH hiergegen Klage vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht erhoben wird.

Ich hoffe, hiermit Ihre Fragen hinreichend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Susann Gerdsen
Kreis Plön
Amt für Sicherheit und Ordnung, Veterinärwesen und Kommunalaufsicht
Hamburger Straße 17/18
24306 Plön




Wichtiger Hinweis: Verfahrensantraege, Rechtsbehelfe oder Schriftsaetze koennen per E-Mail nicht rechtswirksam eingereicht werden. Eine zusaetzliche Uebermittlung per Post oder Fax ist unbedingt erforderlich. Bitte geben Sie bei E-Mails auch immer Ihre Postanschrift an, da es nicht moeglich ist, auf alle Eingaben per E-Mail zu antworten.
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