Freitag, 21. September 2012

Kein gerichtlicher Schutz für die Trauerseeschwalbe

http://schleswig-holstein.nabu.de/projekte/verbandsbeteiligung/eiderstedt/index.html


Verwaltungsgericht weist NABU-Klage ab | Entwässerungsverband DHSV soll für Umweltschaden an Trauerseeschwalbe nicht verantwortlich sein | NABU geht in Berufungsverfahren

20. September 2012: "Das Verwaltungsgericht Schleswig hat mit Urteil vom heutigen Tage eine naturschutzrechtliche Klage des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) gegen den Kreis Nordfriesland betreffend den Trauerseeschwalbenbestand auf Eiderstedt nach zwei mündlichen Verhandlungen in Schleswig und einem Ortstermin auf Eiderstedt abgewiesen.

Ziel des NABU war es, den Kreis Nordfriesland als Untere Naturschutzbehörde zu verpflichten, dem Deich- und Hauptsielverband Eiderstedt Maßnahmen aufzugeben, mit dem die Lebensbedingungen der bedrohten Vogelart „Trauerseeschwalbe“ (wieder) verbessert werden können.

Diesem Ansatz folgte die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts im Ergebnis nicht. Zwar seien - wie der Kammervorsitzende in einer kurzen mündlichen Urteilsbegründung ausführte - durchaus keine günstigen Lebensumstände für die Trauerseeschwalbe auf Eiderstedt vorhanden und dies stelle auch wohl einen Schaden im Sinne des Umwelt- schadensgesetzes dar. Selbst wenn sich jedoch der Zustand seit Inkrafttreten des Umweltschadensgesetzes im Jahre 2007 weiter verschlechtert habe, habe die Kammer nicht feststellen können, dass dies vom Deich- und Hauptsielverband Eiderstedt schuldhaft verursacht worden sei. Mithin treffe weder den Kreis Nordfriesland noch den Deich- und Hauptsielverband eine einklagbare Verpflichtung zum Tätigwerden.

Die schriftlichen Urteilsgründe werden erst in einigen Wochen vorliegen. Das Verwaltungsgericht hat wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zugelassen. Diese wäre binnen eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils einzulegen (Az: 6 A 186/11)
" (Pressemitteilung des VG Schleswig vom 20. September 2012)

Der NABU bedauert die Entscheidung. Die jährlich wiederholte starke Absenkung des Wasserstandes zur Brutzeit durch den DHSV ist nach überwältigender fachlicher Einschätzung für den schlechten Erhaltungszustand der Trauerseeschwalbe verantwortlich. Der NABU wird Berufung beim OVG Schleswig einlegen.


(Az: 6 A 186/11)" (Pressemitteilung des VG Schleswig vom 20. September 2012)


"Die schriftlichen Urteilsgründe werden erst in einigen Wochen vorliegen. Das Verwaltungsgericht hat wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zugelassen. Diese wäre binnen eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils einzulegen." 

So wird auch wohl der Fall Nerzfarm Sörnsen ablaufen. Vor 2013 wird die Tierqual dort nicht beendet werden.


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